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Einreichung  von Jahresabschlüssen

Jahresabschlüsse für die nach dem 31.12.2005 beginnenden Geschäfts- jahre sind beim elektronischen Bundesanzeiger einzureichen.

Abschlüsse für Geschäftsjahre, die bereits vor dem 1. Januar 2006 begonnen haben, sind  - wie bisher - bei den Amtsgerichten nunmehr allerdings in digitaler Form einzureichen.

Informationen zur Einreichung von Jahresabschlüssen erhalten Sie unter:

            www.ebundesanzeiger.de

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